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Aktuelle Satzung (BVB)

AGraute, Donnerstag, 07.11.2024, 10:39 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 15 Min.) @ Redaktion schwatzgelb.de

Ist denn dieser Zusatz notwendig?

In der Satzung des e.V. steht und § 9 'Verlust der Mitgliedschaft' unter Absatz 3 folgendes:

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es:

a) nach schriftlicher Anmahnung und vorheriger Androhung des Ausschlusses mit der Beitragszahlung länger als sechs Monate im Rückstand ist; oder
b) vorsätzlich gegen die Vereinssatzung oder Beschlüsse der Vereinsorgane verstößt; oder
c) gröblich das Ansehen des Vereins schädigt; oder
d) die Vereinskameradschaft ernsthaft gefährdet; oder
e) eine mit § 2 Absatz (3) unvereinbare Gesinnung offenbart.

Das betroffene Mitglied ist in den Fällen b) bis e) vor der Beschlussfassung zu hören.

§ 2 Absatz 3 beschreibt folgendes:

Der Verein fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine sportliche Heimat.

Unsere Satzung deckt meiner Meinung nach mindestens Punkt 1 des aktuellen Antrags ab.


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