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Aktuelle Satzung (BVB)

KarlKnall, Donnerstag, 07.11.2024, 10:44 (vor 464 Tagen) @ AGraute

Das gilt es aus unserer (bin bei b.v! und war involviert in die Formulierung des Antrags) Sicht auf Rechtssicherheit zu prüfen, auch in Bezug darauf welcher Grad individueller Entgleisungen dafür notwendig wären. Beispiel: Jemand ist Björn Höckes Referent und Vertrauter und bekleidet irgendein öffentliches Amt für die AfD in Thüringen, aber es gibt keine öffentlich dokumentierte indiskutabel rassistische oder sonst wie chauvinistische Aussage. Wo genau läge da dann der satzunggemäße Hebel und wo Grenzen?


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