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Aktuelle Satzung (BVB)

Blarry, Essen, Donnerstag, 07.11.2024, 14:42 (vor 464 Tagen) @ WBSTRR

Mir ging es an der Stelle darum, nochmal klarzustellen, dass grundsätzlich ein der Person vorwerfbares, vereinsschädigendes Verhalten vorliegen muss, um einen Ausschluss zu rechtfertigen.

Was im Übrigen selbstverständlich ist und im ersten Satz des Antragstextes auch so steht: "durch Programmatik, Äußerungen und Handlungen". Verstehe nicht, wie man daraus eine Paranoia entwickeln kann, die zu ganz normalen Wörtern wie "Gesinnungspolizei" führt, wo es ziemlich simpel und unmissverständlich formuliert ist. Du führst dich öffentlich als rechtes Arschloch auf, du fliegst. Simple as.


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