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Schwierig denn wir gehen damit IMHO gegen Art 3 GG vor (BVB)

pactum Trotmundense, Syburg, Donnerstag, 07.11.2024, 13:26 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 20 Min.) @ Argead


Eben nicht, eine Mitgliedschaft in einer Partei ist kein Grund jemanden zu verfolgen. Soweit mir bekannt, wird weiterhin nicht beim BVB die Parteimitgliedschaft abgefragt.


Hier vermute ich, dass die Intention ist, Fälle mit Signalwirkung zu schaffen. Heißt, sobald man ein prominentes AFD Mitglied findet, das auch Mitglied beim BVB ist, wird man ihn auf Grund seiner Tätigkeit ausschließen. Ich kann mir ansonsten garnicht vorstellen, dass es erlaubt wäre, auf einem Mitgliedsantrag nach Parteizugehörigkeit zu fragen.

Oh, du wirst verblüfft sein wie viel ein Verein fragen darf. Er darf sogar nach deiner sexuellen Präferenz fragen und kann ohne Probleme die Aufnahme verweigern, wenn sie ihm nicht passt. Es gibt zahllose Interessensvereine für Homosexuelle, wo genau das gemacht wird. Nur um mal ein extremes Beispiel zu nehmen. Und ja, der BVB kann und darf sogar auf dem Antragsformular fragen ob man Mitglied einer Partei ist und in welcher. Vereine dürfen vieles, was einer staatlichen Einrichtung nicht erlaubt wäre. Es sei denn es ginge nicht um ein Mitgliedsverhältnis sondern um ein Arbeitsverhältnis. Da sind wiederum ganz viele Dinge richtigerweise nicht erlaubt zu erfragen.


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