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Schwierig denn wir gehen damit IMHO gegen Art 3 GG vor (BVB)

Nietzsche, Donnerstag, 07.11.2024, 13:12 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 21 Min.) @ DomJay

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Grundrechte verpflichten den Staat. Es ist kein Problem, Leute zu diskriminieren und sie so von Mitgliedschaften auszuschließen. Könnte sein, dass ein e.V. Beschränkungen unterliegt, weil da ja jeder mitmachen können soll. Aber Art. 3 GG wäre wohl kein Hindernis.
Die Juristen mögen mich korrigieren, falls ich was Falsches gesagt habe.

Wenn man also hier zB auf die AFD zielt heißt dass, ein Mitglied der AFD unabhängig ob die Person aktiv solche Bestrebungen hat wird ausgeschlossen.

Ich denke weiterhin, dass unsere Werte diese Leute eigentlich komplett abhalten sollten. Aber grundsätzlich sehe ich da ein Problem Leute aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit zu bestrafen.

Ich denke, das ist genau so gemeint.


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