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Geht´s noch? (BVB)

stfn84, Köln, Donnerstag, 07.11.2024, 11:17 (vor 14 Tagen) @ Giog

Es ist ein Beispiel.
Wir können es aber auch gerne konkret daran festmachen was im Antrag steht und sich auf den Grundwertekodex bezieht. Lass uns also gerne über etwas anderes sprechen.

Hat bspw. ein Friedrich Merz Platz beim BVB?
Du kannst mehrere Zitate von ihm finden, die qua Antrag zu sanktionieren wären, da sie sich gegen Homosexualität richten bzw. diesem "Vorschub leistet".
Darf er also Mitglied sein?


Mal vorab: ich bin nicht Teil der Antragsteller, also solltest du deine Bedenken an b.v. richten oder auf der Mitgliederversammlung deine Sorgen kund tun.

Danke für den Hinweis.
Aufgrund der Veröffentlichung in diesem Forum hatte ich meine Sicht auf diesen Vorgang nun hier kund getan. Ist hoffentlich ok?! Sonst löscht diesen Strang bitte.

Zur Sache: Wo ist in Ziffer 1 von Mitgliedschaft die Rede? Ich lese dort nur, dass sich die MV dafür ausspricht, dass die dort genannten Ideologien bei Borussia Dortmund nichts verloren haben.

Personen die sich gegen den Grundwertekodex stellen sollen qua Antrag keinen Platz beim BVB haben dürfen.
Das bedeutet für mich, dass es sich um die Vereinsmitgliedschaft handeln muss. Oder sollte damit sogar gemeint sein, dass sich ein AfD Fascho nicht mit BVB Schal ablichten darf und im Fall der Fälle Lunow dann einschreiten soll?

Auch wenn Du kein Antragsteller bist, kannst Du ja gerne Deine Sicht auf die Dinge darlegen. Wenn Du magst.

Weitere Frage:
Wer ist das Gremium welches das Verhalten der Vereinsmitglieder überprüft? Wer legt Sanktionen fest?
Es wird laut Antrag nicht davon gesprochen, dass bspw. nur Mitglieder der AfD oder des BSW grds. auszuschließen sind. Unabhängig davon sei die Frage erlaubt, ob sich der Antrag auch auf kommunale Politik(er) bezieht und inwieweit bspw. die Duldung einer gemeinsamen Abstimmung schon als Fehlverhalten zu werden ist.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Grundwertekodex nun zu etwas umfunktioniert werden soll, was bei seiner Entstehung überhaupt nicht zur Diskussion stand.


Gleiche Frage auch hier: wo beinhaltet dieser Antrag irgendeinen formalisierter Vorgang, der es notwendig machen würde, hierfür eine Kommission (oder wie du es aufschlussreich bezeichnest: "Moralpolizei") einzurichten?

Das steht dort nirgends, ist mE aber zwingend notwendig.
Es war eine subjektive Herleitung meinerseits, dass man hierfür ein Gremium bräuchte, da der Vorstand des e.V. vermutlich etwas Unterstützung dabei benötigen wird zu eruieren wer sich als Politiker (kommunal oder nur in Landes-/Bundesparlamenten, genügt ggf. schon die Parteizugehörigkeit?) durch Programmatik, Handlung oder Äußerung gegen die im Grundwertekodex festgeschriebenen Werte stellt. Wenn der Antrag vorsieht, dass Lunow und Seidel da doch bitte agieren sollen, bitte.

Zudem:
Du sagst einerseits, dass der Antrag ausufernd sei, kritisierst andererseits, dass konkrete Parteien nicht benannt wurden. Das macht für mich keinen Sinn. Wovor hast du Angst?

Und schließlich: wenn ich deine Bedenken richtig deute, müsstest du mit der Satzung in der aktuellen Form ja riesige Probleme haben, oder? Die dort vorgesehenen Regeln über einen Vereinsausschluss in § 9, die sich auf so unbestimmte Begriffe wie "gröbliche Schädigung des Ansehens des Vereins" oder die "Gefährdung der Vereinskameradschaft" beziehen, müssten nach deiner Auffassung doch extreme Gefahren hervorrufen, oder?

Das ist natürlich ziemlicher Quatsch. Von mir aus darf man gerne dafür sein alle AfD- und BSW-Mitglieder auszuschließen. Finde ich zwar viel zu übergriffig, aber es entspräche meinem Weltbild und meiner Einstellung, dass ich mit solchen Leuten Nichts zu tun haben möchte.


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