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Geht´s noch? (BVB)

stfn84, Köln, Donnerstag, 07.11.2024, 13:22 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 29 Min.) @ captain_gut

Jede Einzelperson ist daraufhin zu überprüfen inwieweit sie politisch aktiv ist. Es gibt nicht nur Parlamente in Bund und Ländern.


In Punkt 1 sehe ich tatsächlich nur die Feststellung: Parteien und deren Vertreter*innen, die... sollen keinen Platz bei Borussia Dortmund haben. Da lese ich keine Maßnahme raus, die veranlassen würde, jedes Mitglied zu überprüfen.

Du musst doch jedes Mitglied auf die Zugehörigkeit zu einer Partei abprüfen. Oder wie stellst Du fest wer ein Vertreter von Partei XY ist?

Was ist eigentlich mit Personen die in rechten Netzwerken aktiv sind? Die sind vom Antrag nicht berührt.

In Punkt 2 geht es um die Zusammenarbeit mit den Parteien, verbundenen Organisationen sowie Amts- und Mandatsträgern. Bzgl. Amts- und Mandatsträgern würde es schon bedeuten, dass man genauer bei Personen hinsehen muss (insbesondere wenn das auch auf Ortsverbände o.ä. runterbricht), allerdings sehe ich in dem Begriff "Zusammenarbeit" auch schon eine Art Schwelle. Eine einfache Vereinsmitgliedschaft ist für mich bspw. keine Zusammenarbeit.

Darf man als Jemand der sich homophob äußert Mitglied sein, oder dürfte der BVB mit einem Mandatsträger der sich homophob äußerte nicht ablichten lassen oÄ? Was ist konkret gemeint??

Die einzige konkret geforderte Maßnahme erkenne ich in Punkt 3, in dem es darum geht den e.V. vor dem Zugriff zu schützen. Hier ist auch die Frage, wie so ein Zugriff nun definiert ist, aber dazu gehört meiner Meinung nach deutlich mehr als die Vereinsmitgliedschaft.

Konkret verstehe ich nicht welchen Zugriff man denn nun meint.


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