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Schwierig denn wir gehen damit IMHO gegen Art 3 GG vor (BVB)

Argead, Donnerstag, 07.11.2024, 13:16 (vor 14 Tagen) @ DomJay


Eben nicht, eine Mitgliedschaft in einer Partei ist kein Grund jemanden zu verfolgen. Soweit mir bekannt, wird weiterhin nicht beim BVB die Parteimitgliedschaft abgefragt.

Hier vermute ich, dass die Intention ist, Fälle mit Signalwirkung zu schaffen. Heißt, sobald man ein prominentes AFD Mitglied findet, das auch Mitglied beim BVB ist, wird man ihn auf Grund seiner Tätigkeit ausschließen. Ich kann mir ansonsten garnicht vorstellen, dass es erlaubt wäre, auf einem Mitgliedsantrag nach Parteizugehörigkeit zu fragen.


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