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Geht´s noch? (BVB)

captain_gut, Rendsburg, Freitag, 08.11.2024, 09:38 (vor 13 Tagen) @ stfn84
bearbeitet von captain_gut, Freitag, 08.11.2024, 09:43

Sorry erstmal für die verspätete Antwort.

Jede Einzelperson ist daraufhin zu überprüfen inwieweit sie politisch aktiv ist. Es gibt nicht nur Parlamente in Bund und Ländern.


In Punkt 1 sehe ich tatsächlich nur die Feststellung: Parteien und deren Vertreter*innen, die... sollen keinen Platz bei Borussia Dortmund haben. Da lese ich keine Maßnahme raus, die veranlassen würde, jedes Mitglied zu überprüfen.


Du musst doch jedes Mitglied auf die Zugehörigkeit zu einer Partei abprüfen. Oder wie stellst Du fest wer ein Vertreter von Partei XY ist?

Nein, wie gesagt: Punkt 1 ist erstmal eine Feststellung: Für solche Parteien und deren Vertreter ist bei Borussia kein Platz. Daraus geht noch keine Handlungsforderung hervor. Heißt übersetzt für mich in etwa: wir wollen, dass es so ist, werden aber nicht jeden einzelnen überprüfen. Wenn es nun "stille" Vereinsmitglieder gibt, die darüber hinaus stille Mitglieder solcher Parteien sind (und das gibt es sicher), ist es vielleicht nicht cool, aber das wird hingenommen.

Was ist eigentlich mit Personen die in rechten Netzwerken aktiv sind? Die sind vom Antrag nicht berührt.

Häufig sind solche Netzwerke in irgendeiner Form an eine Partei angebunden, die den Kriterien entspricht. Dann sind sie natürlich auch von dem Antrag berührt.

Ansonsten könnten die Personen es nicht sein. Da greift dann aber die Satzung.

In Punkt 2 geht es um die Zusammenarbeit mit den Parteien, verbundenen Organisationen sowie Amts- und Mandatsträgern. Bzgl. Amts- und Mandatsträgern würde es schon bedeuten, dass man genauer bei Personen hinsehen muss (insbesondere wenn das auch auf Ortsverbände o.ä. runterbricht), allerdings sehe ich in dem Begriff "Zusammenarbeit" auch schon eine Art Schwelle. Eine einfache Vereinsmitgliedschaft ist für mich bspw. keine Zusammenarbeit.


Darf man als Jemand der sich homophob äußert Mitglied sein, oder dürfte der BVB mit einem Mandatsträger der sich homophob äußerte nicht ablichten lassen oÄ? Was ist konkret gemeint??

Die einzige konkret geforderte Maßnahme erkenne ich in Punkt 3, in dem es darum geht den e.V. vor dem Zugriff zu schützen. Hier ist auch die Frage, wie so ein Zugriff nun definiert ist, aber dazu gehört meiner Meinung nach deutlich mehr als die Vereinsmitgliedschaft.


Konkret verstehe ich nicht welchen Zugriff man denn nun meint.

Das ist sicher bewusst nicht konkreter ausgeführt. Um es mal anders (wenn auch nicht konkreter) auszudrücken geht es nach meinem Verständnis um eine relevante Einflussnahme auf den Verein oder innerhalb des Vereins.

Die Teilnahme an der JHV und Ausübung des Wahlrechts gehört sicher nicht dazu. Sich mit anderen Mitgliedern zu organisieren und in großer Anzahl an der JHV teilzunehmen, um dort einschlägige Anträge zu stellen und durchzubekommen, wäre es wohl schon.


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