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Geht´s noch? (BVB)

stfn84, Köln, Donnerstag, 07.11.2024, 11:42 (vor 1 Tag, 10 Stunden, 26 Min.) @ Giog

Danke für den Hinweis.
Aufgrund der Veröffentlichung in diesem Forum hatte ich meine Sicht auf diesen Vorgang nun hier kund getan. Ist hoffentlich ok?! Sonst löscht diesen Strang bitte.


Kannst du natürlich, ich habe nur den Disclaimer verfasst, weil von dir und anderen hier wegen (so wirkt es jedenfalls auf mich) persönlichen Befindlichkeiten aus den Rheinmetall-Streitigkeiten Dinge und Personen miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben.

Ist anders gemeint. Vielmehr wäre mE zu klären ab wann denn nun Fehlverhalten vorliegt. Das sollte ja durch die Antragssteller definiert werden können/müssen. Ich habe initial den Antrag und nicht (qua persönlicher Befindlichkeiten) sg.de kritisiert. Meine ich zumindest. Wenn das anders angekommen ist, bitte ich um Entschuldigung.

Zur Sache: Wo ist in Ziffer 1 von Mitgliedschaft die Rede? Ich lese dort nur, dass sich die MV dafür ausspricht, dass die dort genannten Ideologien bei Borussia Dortmund nichts verloren haben.


Personen die sich gegen den Grundwertekodex stellen sollen qua Antrag keinen Platz beim BVB haben dürfen.
Das bedeutet für mich, dass es sich um die Vereinsmitgliedschaft handeln muss. Oder sollte damit sogar gemeint sein, dass sich ein AfD Fascho nicht mit BVB Schal ablichten darf und im Fall der Fälle Lunow dann einschreiten soll?


Wie gesagt: von Vereinsausschlüssen ist im ganzen Antrag nicht einmal die Rede, daher unterstelle ich, dass es sich auf Basis dieses Antrages nicht um Ausschlüsse handeln kann, da auch keinerlei Bezugnahme auf die Satzung dahingehend erfolgt. Sonst hätte man sich ja vermutlich auch nicht dazu entschieden, Nr. 3 zu formulieren, in der der Vorstand aufgefordert wird, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten (weiter oben hier wurde das auch so oder so ähnlich bestätigt). In Nr. 3 lese ich schon eher rein, dass eine dieser Maßnahmen ein Vereinausschluss sein könnte, aber so etwas müsste dann eben der Vorstand rechtssicher erarbeiten. Wieso sollte das auch eine Fanorganisation leisten können?

Wer beim e.V. von Borussia Dortmund keinen Platz hat, muss ja Mitglied sein.
Ansonsten ergäbe sich für mich die Anschlussfrage ob Antisemiten von Celtic Glasgow im Stadion sein dürfen.

Gleiche Frage auch hier: wo beinhaltet dieser Antrag irgendeinen formalisierter Vorgang, der es notwendig machen würde, hierfür eine Kommission (oder wie du es aufschlussreich bezeichnest: "Moralpolizei") einzurichten?


Das steht dort nirgends, ist mE aber zwingend notwendig.
Es war eine subjektive Herleitung meinerseits, dass man hierfür ein Gremium bräuchte, da der Vorstand des e.V. vermutlich etwas Unterstützung dabei benötigen wird zu eruieren wer sich als Politiker (kommunal oder nur in Landes-/Bundesparlamenten, genügt ggf. schon die Parteizugehörigkeit?) durch Programmatik, Handlung oder Äußerung gegen die im Grundwertekodex festgeschriebenen Werte stellt. Wenn der Antrag vorsieht, dass Lunow und Seidel da doch bitte agieren sollen, bitte.


Es wäre zwingend notwendig, wenn mit einem Vorgehen nach Ziffer 1 auch ein formalisierter Prozess verbunden wäre. Wie oben dargestellt, kann ich das dem Antrag nicht entnehmen. Anders wäre es, wenn, wie oben gesagt, der Vorstand nach Nr. 3 einen solchen formalisierten Prozess einführt oder gar in die Satzung einbauen möchte. Dann könnte man auch eine seriöse Debatte über Zusammensetzung und Verfahren einer solchen Kommission führen.

Und schließlich: wenn ich deine Bedenken richtig deute, müsstest du mit der Satzung in der aktuellen Form ja riesige Probleme haben, oder? Die dort vorgesehenen Regeln über einen Vereinsausschluss in § 9, die sich auf so unbestimmte Begriffe wie "gröbliche Schädigung des Ansehens des Vereins" oder die "Gefährdung der Vereinskameradschaft" beziehen, müssten nach deiner Auffassung doch extreme Gefahren hervorrufen, oder?


Das ist natürlich ziemlicher Quatsch. Von mir aus darf man gerne dafür sein alle AfD- und BSW-Mitglieder auszuschließen. Finde ich zwar viel zu übergriffig, aber es entspräche meinem Weltbild und meiner Einstellung, dass ich mit solchen Leuten Nichts zu tun haben möchte.


Dann sind wir uns ja einig, aber wirklich aus Interesse nochmal meine Frage: wenn dieser Antrag, der aus meiner Sicht eine bloße Absichtsbekundung, ein Handlungsauftrag und vielleicht auch eine Konkretisierung der Satzung darstellen könnte, für dich so ein riesiges Problem ist, dann müssten doch die Möglichkeiten eines Vereinsausschlusses in § 9 für dich absolut untragbar sein, oder verstehe ich dich falsch?

Ich sage es dann nochmal präzise:
Der Antrag ist m.E. schlecht formuliert, da es allerlei Interpretationsspielraum bietet und total unpräzise ist.
Siehe unsere / diese Diskussion: Geht es um die Mitgliedschaft im Verein? Reicht die Mitgliedschaft in der CDU aus, falls sich die Parteispitze homophob äußert? Wer stößt "Untersuchungsverfahren" an bzw. entscheidet über etwaiges Fehlverhalten und deren Konsequenzen.

Und wenn man aus dem Antrag lesen will, dass die Antragssteller das alles nur mal so in den Raum werfen und dem e.V. die Aufgabe geben das nun dann noch mit Leben zu füllen, finde ich das doch recht schwierig.


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