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Geht´s noch? (BVB)

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 07.11.2024, 11:04 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 5 Min.) @ stfn84

Es ist ein Beispiel.
Wir können es aber auch gerne konkret daran festmachen was im Antrag steht und sich auf den Grundwertekodex bezieht. Lass uns also gerne über etwas anderes sprechen.

Hat bspw. ein Friedrich Merz Platz beim BVB?
Du kannst mehrere Zitate von ihm finden, die qua Antrag zu sanktionieren wären, da sie sich gegen Homosexualität richten bzw. diesem "Vorschub leistet".
Darf er also Mitglied sein?

Mal vorab: ich bin nicht Teil der Antragsteller, also solltest du deine Bedenken an b.v. richten oder auf der Mitgliederversammlung deine Sorgen kund tun.

Zur Sache: Wo ist in Ziffer 1 von Mitgliedschaft die Rede? Ich lese dort nur, dass sich die MV dafür ausspricht, dass die dort genannten Ideologien bei Borussia Dortmund nichts verloren haben.

Weitere Frage:
Wer ist das Gremium welches das Verhalten der Vereinsmitglieder überprüft? Wer legt Sanktionen fest?
Es wird laut Antrag nicht davon gesprochen, dass bspw. nur Mitglieder der AfD oder des BSW grds. auszuschließen sind. Unabhängig davon sei die Frage erlaubt, ob sich der Antrag auch auf kommunale Politik(er) bezieht und inwieweit bspw. die Duldung einer gemeinsamen Abstimmung schon als Fehlverhalten zu werden ist.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Grundwertekodex nun zu etwas umfunktioniert werden soll, was bei seiner Entstehung überhaupt nicht zur Diskussion stand.

Gleiche Frage auch hier: wo beinhaltet dieser Antrag irgendeinen formalisierter Vorgang, der es notwendig machen würde, hierfür eine Kommission (oder wie du es aufschlussreich bezeichnest: "Moralpolizei") einzurichten?

Zudem:
Du sagst einerseits, dass der Antrag ausufernd sei, kritisierst andererseits, dass konkrete Parteien nicht benannt wurden. Das macht für mich keinen Sinn. Wovor hast du Angst?

Und schließlich: wenn ich deine Bedenken richtig deute, müsstest du mit der Satzung in der aktuellen Form ja riesige Probleme haben, oder? Die dort vorgesehenen Regeln über einen Vereinsausschluss in § 9, die sich auf so unbestimmte Begriffe wie "gröbliche Schädigung des Ansehens des Vereins" oder die "Gefährdung der Vereinskameradschaft" beziehen, müssten nach deiner Auffassung doch extreme Gefahren hervorrufen, oder?


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