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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

Nolte, Donnerstag, 19.09.2019, 21:36 (vor 2383 Tagen) @ markus

Wie ist das dann eigentlich, wenn man diese Argumentation auf andere Themen überträgt? Wenn du beispielsweise argumentierst, dass du aktive Sterbehilfe unter bestimmte Umständen befürwortest, darf ich dann öffentlich den Wunsch aussprechen, dass dich doch bitte jemand ermorden möge? Und wenn ein jüdischer Mensch eine Parallele zwischen aktuellen politischen Entwicklungen und dem Nationalsozialismus zieht, darf ich ihm dann eine neue Shoa an den Hals wünschen?

Ich hoffe, es wird klar: Künast hat eine kontroverse politische Äußerung zu einem mit Sexualität in Verbindung stehenden Thema getätigt. Und das wird nun als Begründung herangezogen, dass man sie sexistisch beleidigen dürfe. Das ist so unfassbar absurd.


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