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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

bobschulz, MS, Donnerstag, 19.09.2019, 22:26 (vor 2294 Tagen) @ markus

Zudem bin ich mir leider sicher, es wird viele geben die das ganze als Freibrief betrachten, auf Facebook, Twitter, per Mail, per Telefon, ect. hemmungslos beleidigen und drohen zu dürfen.


Nur müssen diese Leute dann mit den Konsequenzen leben. Das Urteil ist eben kein Freifahrtschein für alles sondern auf eine besondere Ausnahme bezogen. Zudem geht es ja noch eine Instanz weiter. Ich bin auch gespannt, was die nächste Instanz sagt. Bömermann durfte sich durch alle Instanzen hinweg allerdings auch sehr viel erlauben.


Das verstehen die, die sich eben so dermaßen an anderen auslassen aber nicht.


Deshalb ist es wichtig, den Kontext zu betrachten, damit man es versteht. Aber den hat der Themenersteller ja auch bewusst weggelassen und eine polemische Überschrift gewählt, damit die Empörung größer ist.

Vor dem Hintergrund, dass Teile der Grüne damals offensichtlich Kindesmissbrauch legalisieren wollten, solange keine Gewalt im Spiel ist, darf das Echo größer sein als entsprechende Äußerungen ohne einen solchen Hintergrund. Für mich nachvollziehbar. Ob die Grenzen dennoch überschritten worden sind, muss die nächste Instanz beurteilen.

"Damals" ist aber wohl der wichtige Teil! Und "Teile der Grünen" zu denen Renate Künast wohl nicht zählte. Ich denke damals wird es auch und zurecht Reaktionen gegeben haben. Und ob Frau Künast als damals ja auch noch im geteilten Deutschland WestBerliner Grüne für einen Antrag der NRW-Grünen, dessen Inhalt sie wohl nur für den CDU-Kollegen ergänzend eingegrenzt hat, so beleidigt werden darf...
Und ich kann jemanden aus der heutigen CDU auch nicht heute noch die Ansichten von FJS aus der CSU (quasi andere Landesgruppe der Union) vorwerfen, wenn ich ernst genommen werden will, die er evtl. damals mal erwähnt hat oder für einen Kollegen der anderen Parteien eingrenzte/ konkretisierte.


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