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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

markus, Freitag, 20.09.2019, 07:47 (vor 2386 Tagen) @ BVBMenden

Wenn es entscheidend sein soll, wie lange der ursprüngliche Vorfall zurückliegt und nicht wann ein Beitrag auf Facebook gepostet und von vielen gelesen wird, warum hat Künast dieses Argument dann nicht vorgebracht? In der Urteilsbegründung kommt dieses Argument nicht vor.


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