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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

markus, Freitag, 20.09.2019, 09:50 (vor 2293 Tagen) @ Sascha

Diese Erfahrung hat A. Weidel vor knapp zwei Jahren auch machen müssen, als sie im TV vor Millionen Publikum als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Auf dieses Urteil verweist ja auch das neue Urteil:

"Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ ei­ne Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet (vgl.LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 324 O 217/17-, Rn. 17, juris),"


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