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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

Nolte, Sonntag, 22.09.2019, 09:08 (vor 2291 Tagen) @ markus


Welches inkorrekte Zitat?

Inkorret zitierst du, wenn du die Aussage eines Anderen falsch oder unvollständig wiedergibst und damit die Intention des Zitierten anders darlegst, als gemeint.

Und die Frage war korrekt, denn Sex mit Kindern ist immer auch mit Gewalt verbunden.

Das ist eine Wertung. Ich teile diese Wertung zwar, aber das tut nichts zur Sache. Korrekt zitiert wäre gewesen, wenn der Fragesteller das vollständige Zitat genannt und dann darauf hingewiesen hätte, dass "Sex mit Kindern" (in Anführungszeichen, da Sex in meinen Augen gegenseitigen Einverständnis' bedarf) in seinen Augen nicht ohne Gewalt möglich sei.
Die Frage, ob das so ist, also ob das nur mit oder auch ohne Gewalt möglich sei, war eine, die zu dem Anlass diskutiert wurde. Einige bei den Grünen waren wohl der Meinung, dass es ohne Gewalt möglich sei, und für diese war diese Unterscheidung deshalb relevant. Indem der Fragesteller diesen Teil des Zitats weggelassen hat, hat er diese für die aktuelle Grünen Rednerin wesentliche Information unterschlagen und damit eben unvollständig zitiert.


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