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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

Ulrich, Samstag, 21.09.2019, 11:13 (vor 2292 Tagen) @ uwelito

Folgendes steht in der Urteilsbegründung. Man mag da kaum seinen Augen trauen:

Bei den Reaktionen hierauf handelt es sich sämtlichst um zulässige Meinungsäußerungen. Sie sind zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch. Die Antragstellerin selbst hat sich aber mit ihrem Zwischenruft, den sie bislang nicht öffentlich revidiert oder klarge­stellt hat, zu einer die Öffentlichkeit in ganz erheblichem Maße berührenden Frage geäußert und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert. Zudem muss sie als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09. Dezember 2014 -1-15 U 148/14 -, Rn. 33, juris).

In der Tat völlig irre. Man könnte glauben, die Kammer geht davon aus, dass sie es mit einer notorischen Pädophilen zu tun hat.

Der entsprechende Zwischenruf liegt Jahrzehnte zurück. Und dass Frau Künast sich den damaligen Antrag der NRW-Grünen nicht zu eigen gemacht hat, sondern die Aussage des CDU-Redners korrigieren bzw. ergänzen wollte.

Wenn man böswillig wäre, könnte man ausführen, bei der Person, die das Urteil federführend formuliert habe, hätte es im Kopf "klick" gemacht. "Rechtfertigung von Pädophilie? - Geschieht ihr recht, dass sie mit Dreck beworfen wird!". Allerdings müsste man auch den Vortrag von Künasts Seite kennen. Eventuell hat man ja geglaubt, das Ding würde so durchlaufen, und hat nicht viel Aufwand in den Schriftsatz gesteckt? Erscheint mir aber eher unwahrscheinlich.


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