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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

Ulrich, Freitag, 20.09.2019, 09:54 (vor 2293 Tagen) @ markus

Diese Erfahrung hat A. Weidel vor knapp zwei Jahren auch machen müssen, als sie im TV vor Millionen Publikum als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Auf dieses Urteil verweist ja auch das neue Urteil:

"Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ ei­ne Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet (vgl.LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 324 O 217/17-, Rn. 17, juris),"

Wobei man da den konkreten Gesamtzusammenhang sehen muss.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann ging es hier um einen Einspieler in der Heute-Show. Weidel wurde gezeigt, wie sie im Verlauf einer Rede übelst andere verunglimpfte. Von Oliver Welke kam dann direkt darauf und in direktem Zusammenhang mit den von Weidel getätigten Aussagen "Nazi-Schlampe". Findet man eventuell noch bei Youtube.

Würde ich Frau Weidel jetzt einfach so als "Nazi-Schlampe" bezeichnen, dann liefe ich deutlich eher Gefahr, dafür verurteilt zu werden.


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