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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

Foreveralone, Dortmund, Sonntag, 22.09.2019, 08:49 (vor 2291 Tagen) @ Ulrich

Bei den ganzen Beleidigungen in den sozialen Netzwerken frage ich mich allerdings schon, wie man die Strafen hätte vollstrecken sollen. Nicht, dass ich das gut finde, aber das lässt sich doch allein schon aus personellen Gründen nicht bewerkstelligen.


Viele von diesen Trotteln posten doch unter ihrem richtigen Namen in sozialen Netzwerken, noch mit gut identifizierbarem Bild dabei. Ich habe selber 1-2 Leute in meiner "Freundes"liste, die regelmäßig kein Problem damit zu haben scheinen, strafrechtlich relevante Beleidigungen rauszuhauen. Namen angucken, Foto vergleichen und direkt bei dem- derjenigen vorbeischauen und Strafanzeige vorbeibringen.


Bitte mehr von diesen Blockwarten.


Genau. Man ist Blockwart wenn man strafrechtlich relevante Dinge hilft aufzuklären...


Es sei denn, es geht um eine Straftat, bei der dein Vorredner das Opfer ist .....

Es geht mir nicht um üble politische und rassistische Hetze, sondern irgendwelche dumpfen unpersönlichen Allgemein-Beleidigungen. Dafür gibt es Moderatoren und Admins, die das löschen.

Sollte mich jemand auf FB z.B einen Hurensohn nennen oder mir den virtuellen Mittelfinder zeigen, dann benötige ich dafür niemanden der das aus Langeweile zur Staatsanwaltschaft trägt. Nein, Danke.
Wird aber auch garnicht dazu kommen, weil ich auf diesen Plattformen nichts öffentlich schreibe.


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