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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

markus, Samstag, 21.09.2019, 12:22 (vor 2292 Tagen) @ Ulrich

Wenn man böswillig wäre, könnte man ausführen, bei der Person, die das Urteil federführend formuliert habe, hätte es im Kopf "klick" gemacht. "Rechtfertigung von Pädophilie? - Geschieht ihr recht, dass sie mit Dreck beworfen wird!".

Steht im Prinzip ja auch so im Urteil. Das Thema Pädophilie ist nach Ansicht des Gerichts eine „im ganz erheblichen Maße berührende Frage“. Aus diesem Grund darf die Kritik entsprechend größer sein. Zudem ist das doch nicht neu. Das Urteil verweist auf das ältere Urteil vom LG Hamburg. Alice Weidel durfte z.B. wegen der Aussage, dass die politische Korrektheit auf den Müllhaufen gehört, als Nazi Schlampe bezeichnet werden. Da war das ganze Forum feixend am johlen und der Meinung, dass das genau richtig ist und sie es nicht besser verdient hat. Aber auch der Begriff „Schlampe“ ist isoliert betrachtet mindestens genauso sexistisch und beleidigend wie Teile der Beleidigungen gegen Künast.

Und dass die Aussage von Künast 30 Jahre alt ist, spielt offenbar keine Rolle, oder Künast hat dieses Argument nicht vorgebracht. In der Urteilsbegründung wird darauf nicht eingegangen. Der Zeitpunkt in dem der Facebook Post veröffentlich wurde, ist offenbar entscheidend.

Ich glaube auch nicht daran, dass das Urteil in der nächsten Instanz komplett in der Luft zerrissen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass der Kommentar „Drecks Fotze“ anders bewertet wird, denn hier hat ja schon die erste Instanz angedeutet, dass dieser haarscharf an der Grenze liegt.


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