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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

Ulrich, Samstag, 21.09.2019, 14:54 (vor 2292 Tagen) @ markus

Wenn man böswillig wäre, könnte man ausführen, bei der Person, die das Urteil federführend formuliert habe, hätte es im Kopf "klick" gemacht. "Rechtfertigung von Pädophilie? - Geschieht ihr recht, dass sie mit Dreck beworfen wird!".


Steht im Prinzip ja auch so im Urteil. Das Thema Pädophilie ist nach Ansicht des Gerichts eine „im ganz erheblichen Maße berührende Frage“. Aus diesem Grund darf die Kritik entsprechend größer sein. Zudem ist das doch nicht neu. Das Urteil verweist auf das ältere Urteil vom LG Hamburg. Alice Weidel durfte z.B. wegen der Aussage, dass die politische Korrektheit auf den Müllhaufen gehört, als Nazi Schlampe bezeichnet werden. Da war das ganze Forum feixend am johlen und der Meinung, dass das genau richtig ist und sie es nicht besser verdient hat. Aber auch der Begriff „Schlampe“ ist isoliert betrachtet mindestens genauso sexistisch und beleidigend wie Teile der Beleidigungen gegen Künast.

Trotzdem schwingt in dem Urteil die in meinen Augen unwahre Unterstellung mit, Künast habe die Position, pädophile Handlungen straffrei zu stellen, unterstützt. Und der zeitliche Abstand wird völlig ausgeblendet.

Ich kenne das genannte Urteil des LG Hamburg nicht. Aber ich wäre nicht verwundert, wenn es in einem anderen Kontext gefällt worden wäre.

Bei Weidel wiederum sieht es noch einmal anders aus. Die Aussage, politische Korrektheit würde auf den Müllhaufen der Geschichte gehören, ist keineswegs aus dem Zusammenhang gerissen. Sie spiegelt die grundsätzlichen Auffassungen von Weidel wider. Aufgegriffen wurde die Äußerung, kurz nachdem sie in öffentlicher Rede gefallen war, und das im Rahmen einer sartirischischen Fernsehsendung. Ein Format, das von Zuspitzung lebt.


Und dass die Aussage von Künast 30 Jahre alt ist, spielt offenbar keine Rolle, oder Künast hat dieses Argument nicht vorgebracht. In der Urteilsbegründung wird darauf nicht eingegangen. Der Zeitpunkt in dem der Facebook Post veröffentlich wurde, ist offenbar entscheidend.

In der Tat möglich, dass die Rechtsanwälte von Künast das nicht vorgetragen haben. Aber wie wahrscheinlich ist das?

Der Facebook-Beitrag hat wenig mit dem zu tun, was damals passiert ist. Was wäre, wenn jemand behaupten würde, Künast würde kleine Kinder im Keller unter einer Pizzeria gefangen halten? Was würde das nach Auffassung der Kammer rechtfertigen?


Ich glaube auch nicht daran, dass das Urteil in der nächsten Instanz komplett in der Luft zerrissen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass der Kommentar „Drecks Fotze“ anders bewertet wird, denn hier hat ja schon die erste Instanz angedeutet, dass dieser haarscharf an der Grenze liegt.


Es waren ja nicht nur übelste Beleidigungen, es waren auch ganz massive Drohungen dabei. In den sozialen Medien erreichen solche Posts eine gewaltige Reichweite. Und im schlimmsten Fall könnten aus solchen Posts auch physische Bedrohungen für Politikerinnen und Politikern erwachsen. Ich glaube deshalb, angesichts der in den letzten Jahren geänderten Rahmenbedingungen sollte man diese potentielle physische Gefahr bei der Bewertung nicht ausblenden.


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