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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

markus, Freitag, 20.09.2019, 14:13 (vor 2294 Tagen) @ Weeman

Der satirische Kontext in dem "Nazischlampe" fiel und von wem er benutzt wurde dürfte doch rechtlich anders zu bewerten sein als Kommentare von Hans Müller im Internet.

Wenn Satire gleichzeitig Kunst ist, dann greift der Schutz aus Art. 5 Abs. 3 GG. In dem Weidel Fall ist die Satire aber nicht als Kunst bewertet worden, da nicht jede Satire automatisch Kunst ist. Dort ging es um die Meinungsfreiheit nach Abs. 1. Die Grundsätze sind in beiden Fällen die selben.

Und dass Hans Müller weniger Rechte hinsichtlich der Meinungsfreiheit haben soll als ein TV Reporter, ist Humbug. Warum genau soll relevant, von welchem Menschen die Äußerung kommt?


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