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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 20.09.2019, 09:55 (vor 2293 Tagen) @ Sascha

Das es ein Urteil einer Zivilkammer war, haben wir aber schon gelesen, gell?

In vielen Punkten dürfte die Kammer auf Linie des BVerfG sein, aber Drecksfotze ist eine Formalbeleidigung. Von daher Berufung einlegen und gut ist


Sollte auf jeden Fall getan werden. Egal, ob man als Jurist dem Urteil grundsätzlich folgen, oder es nachvollziehen kann - am Ende steht eben, wenn auch ganz verkürzt, die Aussage, dass es keine strafbare Beleidigung sein muss, wenn man jemanden als "Drecks Fotze", die mal "wieder ordentlich durchgef... werden muss" tituliert.

Das ist dann für die Allgemeinheit eben nicht nachvollziehbar, weil es unendlich weit vom normalen Gerechtigkeitsempfinden fern ist und stärkt nicht gerade den Glauben daran, vom Gericht als Institution geschützt zu werden.

Naja, nachvollziehbar sind halt nicht alle gerichtlichen Entscheidungen. LG Limburg zum Thema „Schmalspurjuristin“ zB.

Ansonsten ist das BVerfG halt recht großzügig. Zum Thema „Drecks Fotze“ verbleibe ich dabei, dass das eine Formalbeleidigung ist.


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