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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

markus, Sonntag, 22.09.2019, 14:02 (vor 2291 Tagen) @ Ulrich

Bei Schriftsätzen und teilweise auch bei Urteilen gilt heute leider der Grundsatz "Echt nur mit Rechtschreibfehler".

Ja, das kommt leider hin und wieder vor. Dürfte daran liegen, dass die Richter die Begründigung auf einem Diktiergerät aufnehmen und die Sachbearbeiter das unter Zeitdruck abtippen. Für das Korrekturlesen bleibt offensichtlich auch keine Zeit.


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