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Straftatbestand der Beleidigung wurde heute abgeschafft (Sonstiges)

RE_LordVader, Freitag, 20.09.2019, 08:05 (vor 2293 Tagen) @ markus

Weil es bei einem normal denkenden Richter gar nicht notwendig gewesen sein sollte.
Die Begründung des Gerichts ist eben doch de facto ein Freifahrtschein, nicht wegen der einordnung in einen bewußt verfälschten Kontext (das hätte ein Richter mit etwas Intelligenz halt auch erkannt, so legt er (mMn mut- und böswillig) die bewußte Verfälachung auch noch gegen das Opfer aus), sondern auch die ganzen "sind haarscharf an der Grenze" Vormulierungen zeigen doch eindeutig, dass dieses Urteil ein politisches Statement sein soll.


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