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Gargamel09, Dienstag, 14.12.2021, 10:53 (vor 1063 Tagen) @ Ulrich

Welche denn? Bußgeldbescheide an Unternehmen, von denen man nicht einmal weiß, ob sie existieren und wo sie existieren?


Wie ich oben geschrieben habe: Ein Messenger-Dienst mit 20.000 Teilnehmern in einer Gruppe ist kein Messenger, sondern ein Soziales Netzwerk. Das wäre Schritt 1. Damit wäre Telegram ein Fall für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. In der aktuellen Struktur würde ich davon ausgehen, dass Telegram die Voraussetzungen des NetzDG (Beschwerdemanagement, Zustellungsbevollmächtigter etc.) nicht erfüllt und dann in Konsequenz illegal operiert und weitere Schritte ermöglicht würden.

Das "freie Internet" darf kein rechtsfreier Raum sein. Das ist es u.a. "dank" Telegram aber.


Solange Telegram ein Messenger ist, gelten andere Gesetze. Oder soll der Staat demnächst auch Emails oder Telefonkonferenzen überwachen oder verbieten?


Der Staat betrachtet Telegram nicht mehr als Messenger. Sondern als Soziales Netzwerk. Genau deshalb hat man ja bereits zunächst freundliche, dann unfreundlichere Briefe und schließlich einen Bußgeldbescheid in den Nahen Osten geschickt. Und jetzt wartet man auf Antwort von Godot.

die er Anfang 2022 auf den Markt bringen möchte und dort wird alles erlaubt sein, was gegen den Staat ist. Es wird nichts bringen


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