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Marco Buschmann gestern Abend in den Tagesthemen zu Telegram (Corona)

Guido, Dienstag, 14.12.2021, 10:35 (vor 1472 Tagen) @ Ulrich

Welche denn? Bußgeldbescheide an Unternehmen, von denen man nicht einmal weiß, ob sie existieren und wo sie existieren?

Wie ich oben geschrieben habe: Ein Messenger-Dienst mit 20.000 Teilnehmern in einer Gruppe ist kein Messenger, sondern ein Soziales Netzwerk. Das wäre Schritt 1. Damit wäre Telegram ein Fall für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. In der aktuellen Struktur würde ich davon ausgehen, dass Telegram die Voraussetzungen des NetzDG (Beschwerdemanagement, Zustellungsbevollmächtigter etc.) nicht erfüllt und dann in Konsequenz illegal operiert und weitere Schritte ermöglicht würden.

Das "freie Internet" darf kein rechtsfreier Raum sein. Das ist es u.a. "dank" Telegram aber.

Solange Telegram ein Messenger ist, gelten andere Gesetze. Oder soll der Staat demnächst auch Emails oder Telefonkonferenzen überwachen oder verbieten?


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