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Gastronom kontrolliert Ordnungsamt-Mitarbeiter (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 16.12.2021, 12:06 (vor 1738 Tagen) @ CedricVanDerGun

Es ist nur leider nicht komplett richtig. Für den Handwerker gilt letztlich beim Betreten von Wohnungen die Corona-VO wie für andere Zusammenkünfte in Innenräumen. Der wird nämlich im Regelfall nicht hoheitlich tätig.


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