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Ramsauer vergleicht Migranten mit "Ungeziefer" (Politik)

markus, Dienstag, 01.08.2023, 14:03 (vor 874 Tagen) @ MarcBVB

Wegen des Vorrangs des Unionsrechts. Den hat das BAMF halt nicht erkannt ;-)

?
Hat auch niemand behauptet, dass die das erkannt hätten.

Es geht um etwas anderes. Ich wollte weiter oben einen User darauf hinweisen, dass EU-Länder keine sicheren Drittländer im Sinne der Regelungen sind. Denn sein Beitrag klang danach, dass er das möglicherweise noch nicht wüsste.

Zudem hatte ich ihn gefragt, ob er die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1996 kurz zusammenfassen kann. Beim schnellen Überfliegen habe ich nichts darüber gefunden, dass es ebenfalls um diesen Sachverhalt (EU-Länder keine sicheren Drittstaaten) geht. Zumal die EU Richtlinie, die ja eben Vorrang hat, aus dem Jahr 2013 ist. Sie konnte somit nicht Gegenstand der 1996er BVerfG Entscheidung sein (womöglich gab es aber bei eine Vorgängerregelung, die Gegenstand war, daher die Frage nach einer kurzen Zusammenfassung).


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