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Stadt Potsdam erwirkt bundesweites Einreiseverbot für Martin Sellner (Politik)

Fonzie, Münster, Mittwoch, 20.03.2024, 07:49 (vor 40 Tagen) @ Nietzsche

Er würde nicht abgeschoben…

Die Zwangsmaßnahme der Abschiebung (in der Schweiz auch: Ausschaffung und Rückschaffung; im EU-Recht auch: Rückführung) ist die Vollstreckung der Ausreisepflicht einer Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, aus dem sie abgeschoben werden soll. Sie erfolgt als Realakt durch staatliche Behörden in der Regel in das Herkunftsland der Person oder in ein Drittland.

Begrifflich von der Abschiebung zu trennen ist die Zurückweisung an einer Grenze, weil die Einreisevoraussetzungen (z. B. das erforderliche Visum) fehlen, ebenfalls die Zurückschiebung nach einer erfolgten Einreise, weil sie unerlaubt war: sie wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten durchgeführt.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wieso du nun bei Sellner so ein Fass aufmachst. Er wäre nicht die erste Person, der die Ausreise verweigert wird. Auch Abschiebungen gibt es ja bereits in Deutschland. Was ist also genau der Punkt, der dich stört?


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