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Stadt Potsdam erwirkt bundesweites Einreiseverbot für Martin Sellner (Politik)

Scherben, Kiel, Mittwoch, 20.03.2024, 09:12 (vor 40 Tagen) @ Nietzsche

Tut mir leid, aber das ist mir langsam zu nervig.

Sellner hat im Rahmen geltender deutscher Rechtssprechung ein Einreiseverbot bekommen. Wenn man das für das gleiche hält, wie die Entwicklung von Strategien zur Ausweisung „kulturfremder“ deutscher Staatsbürger aus Deutschland, dann will man entweder nicht ernsthaft diskutieren oder man sollte sich erst mal informieren.


Ich halte das nicht für das Gleiche. Was ich verglichen habe ist "kulturfremd" und "unliebsame Meinungsäußerung". Beides nicht strafbar.

Abgesehen davon: Was ist, wenn er gegen das Verbot vorgeht und Recht bekommt? Wie ist das Verbot dann zu werten?
Und wären solche Ausweisungen in Ordnung, wenn es einen Rechtsweg gäbe und das im Rahmen geltender deutscher Rechtssprechung abliefe?

For the record: Ich kann Deine Frage übrigens sehr gut nachvollziehen, und mich wundert, dass so viele Leute darauf anspringen.

Letztlich wäre doch gerichtlich zu klären, inwieweit Herrn Sellners Wirken eine solche Entscheidung rechtfertigt. Kann sein, dass das bereits zu rechtfertigen ist, kann aber auch sein, dass hier durch ein Gericht eine etwas andere Grenze festgelegt wird. Insbesondere finde ich die Frage spannend, ob überhaupt ohne eine rechtkräftige Verurteilung in Deutschland eine solche Entscheidung formal zu rechtfertigen ist.

(Trotzdem ist m.E. nicht alles vergleichbar, was Du als vergleichbar andeutest. Wäre Herr Sellner z.B. ein anerkannter Flüchtling und sein Heimatland nicht offensichtlich ein für ihn sicherer Staat mit rechtstaatlichen Verfahren und so, dann vermute ich, dass solche Anordnungen gar nicht möglich wären bzw. gar nicht vollzogen werden könnten. Und die Gedanken zur Deportation, an den Herr Sellner ja auch beteiligt ist, beziehen explizit ja auch deutsche Staatsbürger*innen mit ein. Da geht es dann nicht nur darum, vermeintlich kulturfremde Ausländer*innen nach einem ähnlichem Verfahren abzuschieben.)


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