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Stadt Potsdam erwirkt bundesweites Einreiseverbot für Martin Sellner (Politik)

Nietzsche, Mittwoch, 20.03.2024, 07:25 (vor 40 Tagen) @ nico36de

Wie genau unterscheidet sich Dein Ansatz jetzt von dem auf der Konferenz?


Darin, dass bei mir die Grenze nicht schon dann erreicht ist, wenn mir jemand nicht passt, sondern erst dann, wenn er auf die Verfassung des Landes schreißt und es in der jetzigen Form abschaffen und durch ein ihm genehme System ersetzen möchte.

Wie stellt man das fest? Wer beurteilt das?
Mal einige Beispiele:
Ist ein Widerspruch gegen ein Bußgeld wegen Falschparkens schon Ablehnung des Staates?
Oder die Ablehnung von Tarifautonomie?
Künstler, die provozieren?

Wie legt man die Grenze fest, wenn es nicht Straffälligkeit ist?

Nimm mal an, die AfD hätte die absolute Mehrheit im Bundestag. Was meinst Du, könnten die mit genau dieser Begründung anrichten?

Meiner Meinung nach ein alles andere als kleiner Unterschied. Und nebenbei bin ich auch der Meinung, dass man nicht nur mit Ekelpaketen wie Sellner, sondern auch mit Islamisten oder Clankriminellen genauso umgehen sollte.

So sehr ich mit Deiner Meinung sympathisiere, ich finde die Begründung lückenhaft. Es ist ein ganz kleiner Schritt von "braunes Ekelpaket" zu anderen politischen Ansichten, wenn z.B. die AfD die Grenzen ziehen darf.
Vor allem könnten die legal und verfassungskonform Dinge ändern, die viele andere Leute aufbringen würden. Wie leicht ist es dann, die Kritiker als Verfassungsfeinde darzustellen?


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