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Stadt Potsdam erwirkt bundesweites Einreiseverbot für Martin Sellner (Politik)

Nietzsche, Mittwoch, 20.03.2024, 11:03 (vor 39 Tagen) @ Fonzie

Abgesehen davon: Was ist, wenn er gegen das Verbot vorgeht und Recht bekommt? Wie ist das Verbot dann zu werten?


Als hinfällig und ich frage mich ernsthaft, was du mit so einer Frage bezweckst. Hier im Thread wurde von allen Beteiligten gesagt, dass es natürlich Rechtsmittel in solchen Fällen gibt und du tust trotzdem noch so als wäre dem nicht so. Das ist doch hochgradig unseriös.

Bitte? Wo tu ich denn so?

Und wären solche Ausweisungen in Ordnung, wenn es einen Rechtsweg gäbe und das im Rahmen geltender deutscher Rechtssprechung abliefe?


Das sind doch rechte Hirngespinste. Deutsche Staatsbürger kann man nicht ausweisen. Wie du diesen Unterschied zwischen dem Fall Sellner und der Remigration nach faschistischer Wunschvorstellung hier auch nach gefühlt 1000 Beiträgen immer noch ignorierst ist für mich bemerkenswert.

Wo habe ich von deutschen Stattsbürgern gesprochen?

Aber noch mal: Deutschen Staatsbürgern kann man die Einreise nach Deutschland nicht verweigern und sie auch nicht „emigrieren“. Einem Österreicher ohne Wohnsitz in Deutschland kann man innerhalb eines gewissen rechtlichen Rahmens die Einreise verweigern, einem Nicht-EU-Bürger noch leichter. Passiert auch dauernd, wieso ist das ausgerechnet bei Sellner so ein Problem für dich?

Ja natürlich. Sowas hat auch niemand behauptet. Ich glaube, Du hast einfach etwas falsch verstanden.


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