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Stadt Potsdam erwirkt bundesweites Einreiseverbot für Martin Sellner (Politik)

Ingo, Europa, Mittwoch, 20.03.2024, 15:20 (vor 40 Tagen) @ majae

Das sind sehr unpassende Vergleiche. Da für Warlords und Mitglieder von Terrororganisationen auch noch ganz andere Gesetze greifen. Das kann man nicht gleichsetzen.


Wenn man nicht-verurteilte Warlords und Mitglieder von Terrororganisationen an der Grenze abweisen kann, dann sollte man das auch mit nicht-verurteilten Verfassungsfeinden tun können. Und wer jezt sagt, dass "verfassungsfeindlich" Auslegungssache ist und von einer regierenden Afd missbraucht werden könnte: das sind Terrororganisationen auch, siehe LGBTQ in Russland.

Ein Warlord fällt mit Verbrechen gegen die Menschheit in eine völlig andere Kategorie. Und ist nach internationalem Recht in jedem Land zu belangen, auch wenn die Straftaten sonstwo begangen wurden. Sowohl die Vergehen, als auch die Gerichtsbarkeit, Strafverfolgung etc. fallen völlig aus dem Vergleich heraus.
Ebenso verhält sich dies mit bereits klassifizierten Terrororganisationen die du angeführt hast. Die Hamas ist von der EU als Terrororganisation eingestuft. Auch hier fällt die Verfolgung von Mitgliedern unter völlig andere Bedingungen als im eigentlich Diskussionsgegenstand hier im Thread.

Im Thread, den Nietzsche angestoßen hat, geht es um eine völlig andere Frage. Der Rechtsstaat schwingt keinen Holzhammer, er führt eine feine Klinge. NAtürlich gilt es das zu diskutieren und zu differenzieren, was behördlich angebracht ist und ggf. in konkreten Maßnahmen zum Schutze des Rechtsstaates und der Gesellschaft angewendet werden soll.


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