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Aber was gilt, so lange keine neue Geschäftsordnung beschlossen ist? (Politik)

Ulrich, Freitag, 27.09.2024, 12:36 (vor 448 Tagen) @ Franke

Das mit der Geschäftsordnung ist ein ziemliches Märchen.

https://verfassungsblog.de/demokratische-diskontinuitat/

es hätte exakt 0 geholfen. Ein neuer Landtag ist an die GO des alten Landtags nicht gebunden. Auch nicht in der konstituierenden Sitzung.

Das Problem ist, dass der Alterspräsident der AfD die alte Geschäftsordnung als Pseudo-Legitimierung nutzen kann, um Sand ins Getriebe der parlamentarischen Abläufe zu werfen und gleichzeitig bei seinem eigenen Klientel zu punkten. Der Mann agiert nach zwei Seiten. Den eigenen Leuten und denen, die zu den potentiellen zukünftigen Wählern der AfD gehören liefert er die gewünschte Show, einschließlich Untermauerung mit Pseudo-Argumenten. Hier spielt die alte Geschäftsordnung eine wesentliche Rolle. Und allen anderen zeigt er den "Stinkefinger". Das hätte man ihm deutlich schwerer machen können, wenn man bereits in der letzten Legislaturperiode gehandelt hätte. Das betrifft auch die Frage, ob unbedingt die an Lebensjahren älteste Person die konstituierende Sitzung zu Beginn leiten muss.


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