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noch nix zu hören (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 27.09.2024, 18:36 (vor 722 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von MarcBVB, Freitag, 27.09.2024, 18:44

Das ist auch keine einfache Rechtsfrage. Wir sind im einstweiligen Rechtsschutz, also darf eine Vorwegnahme der Hauptsache nur unter ganz gewissen Bedingungen erfolgen und es sind diverse Dinge zu prüfen (u.a. Fortdauer der alten GO durch das spezifische thüringische Gesetz, die Frage von demokratischer Diskontinuität, etc. pp).

BTW:

https://x.com/TobiasMeiser/status/1839706399061790899?s=19

Ich find's lustig


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