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Die GRÜNEN und die Meinungsfreiheit (Sonstiges)

Zoon, Mittwoch, 29.05.2019, 14:48 (vor 2407 Tagen) @ Nietzsche

Diese Definition ist sehr problematisch. Sie besteht aus zwei Komponenten:
1. Die Aussage muss faktisch falsch sein.
2. Sie muss bewusst aus dem Grund gemacht worden sein, um die Demokratie zu gefährden (jetzt ganz locker gesagt, ich will hier nicht Erbsen zählen).

Punkt 2 ist notwendig, weil ein einfacher Irrtum ja nicht strafbar sein soll. Nur wie überprüft man die Gesinnung, die hinter einer Äußerung steht? Wer soll das tun?
Ich halte es für extrem gefährlich, diesen Weg zu beschreiten!

Ich will mich jetzt nicht für eine Regulierung aussprechen. ABER so extrem gefährlich mit Gesinnungsprüfung muss das nicht zwangsläufig ausgestaltet sein.

Denkbar wäre zB, dass offensichtlich falsche Aussagen oder frei erfundene Aussagen zu löschen sind und hierfür der Verursacher eine Löschungsgebühr von 2,50 € zu entrichten hat, ohne dass in diesem Zusammenhang grundsätzlich noch eine Strafe hinzukäme. Ok, wenn die gelöschte Aussage eine Beleidigung/Verleumdung etc. darstellen würde, könnte auch noch (wie sonst auch) eine Strafe hinzukommen.

Kann mir aber im Ernst nicht vorstellen, dass die (etablierten) Parteien dies wollen, weil dies bedeuten würde, dass auch deren Internetauftritte von Löschungen betroffen sein könnten. Der FaktenCheck wäre ja bei allen durchzuführen und irgendwelche Verzerrungen hat jeder, wobei sicherlich unseriöse Parteien davon stärker betroffen wären.

So ein Löschungsanspruch würde zu vielen weiteren Problemen führen. Wer soll ihn geltend machen können? Wen soll der Anspruch betreffen? Kann ich von meinem Nachbarn verlangen, dass er aufhört bei Facebook zu behaupten, er habe eine graue Hundehütte, weil ich meine, die sei blau? Wie sieht der Rechtsweg aus?
Könnte mir allenfalls vorstellen, dass man so etwas zeitlich begrenzt einführt, zB für die letzten 2 Wochen vor einer Wahl, damit man als Betroffener gegen ein Video in der Art von der "Zerstörung der CDU" noch die Möglichkeit zu einem öffentlich wahrnehmbaren Gegenschlag hat.


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