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Boris Johnson muss wg Lügen zum Brexit vor Gericht (Sonstiges)

Kulibi77, Mittwoch, 29.05.2019, 16:35 (vor 2406 Tagen) @ Zoon

Wenn ich ihn mal wieder sehe, mache ich das. Der wird wahrscheinlich den Unterschied zwischen der Meinungsfreiheit in der Türkei bzw. Aserbaidschan einerseits und der in UK andererseits gut kennen. Du hingegen definitiv nicht.

Ich kenne ihn sehr gut. Dass die EMRK eine Garantie für irgendwas ist, das hast du als Argument gebracht. Die Türkei und Aserbaidschan sind autoritäre Staaten an der Kante zur Diktatur. Trotz EMRK, die für dich ja irgendeine Art von Argument oder Beweis für irgendwas war. Am Rande der Diktatur ist UK nicht, und trotzdem haben die Gesetze, die in Deutschland undenkbar wären. In UK kann man z.B. für das Senden "anstößiger" oder "unanständiger" Nachrichten bestraft werden. Nicht beleidigend, nicht volksverhetzend, nichts von all dem was in Deutschland auch strafbar ist, nein, es reicht eine "unanständige" Nachricht. Es muss auch nicht irgendjemand konkret in seinen Rechten verletzt werden. Es reicht, wenn die Möglichkeit bestünde, dass jemand in seinen Rechten verletzt werden könnte. Das hat nichts mehr mit "freedom of speech" zu tun. Das ist übergriffig.


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