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IPCC-Report (Sonstiges)

medvet09, Mayen, Mittwoch, 25.09.2019, 18:54 (vor 2288 Tagen) @ istar

Der Wiederstand gegen Windkraftanlagen ist hausgemacht. Solange konzeptlos die Anlagen in die Gegend gesetzt werden, solange jeder kleine Dorffürst Subventionen abgreift, solange ökologische Stromerzeugung ökologischen Kahlschlag erzeugt, solange wird es steigenden Wiederstand geben - auch und eben besonders bei denjenigen, die eine durchgreifende Politikänderung im Sinne des Klimaschutzes wünschen.

Windkraftanlagen gehören in ökologisch tote Gebiete, z.B.:

Agrarsteppen (Vechta, Kloppenburg, Mageburger Börde, Maifeld, etc.)

entlang sämtlicher Autobahnen, Kraftfahrstraßen

Industriegebiete und Industriebrachen

Offshore entlang der Schiffahrtsstrassen

Selbstredend dort, wo der Windertrag wirtschaftlich Sinn macht.


In diesen Gebieten sind erleichterte Genehmigungsverfahren sinnvoll und wünschenswert.


Stromtrassen (v.a. von Nord nach Süd) um den Windstrom in entfernte Ballungsräume zu transportieren -> entlang, oder über den BAB


Windkraftanlagen sind in den Vogel- und Fledermauszugzeiten in den betroffenen Schneisen für die wenigen Tage abzustellen (die Zeiten sind bekannt, bzw. können Stunden vorher den Betreibern der Anlagen durchgegeben werden).

Es ist gar nicht so schwer, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu kombinieren.

Der bisherige Fehler war zu oft, dass Partikularinteressen über einem Gesamtkonzept standen. Überall wurde vor sich hin gewurschtelt, es gab keine für die Bevölkerung klar erkennbare Linie. So erzeugte man Unzufriedenheit und Wiederstand.


Gerade die Menschen, die sich um die letzten Rückzugsräume bedrohter Arten kümmern sind verbittert und desillusioniert.

Wir bewachen hier Schwarzstorchhorste (solche verhindern in jedem fall den Bau einer Windkraftanlage), weil die Schergen der Anlagenbauer diese zerstören (Horstbäume fällen, mit der Schrotflinte reinhalten).

Wir haben die Schnauze voll von Genehmigiungsverfahren, welche Lösungen anbieten wie:

Der Standort wird zugelassen, obwohl dort die bedrohte Art der Fransenfledermaus vorkommt. Als Ausgleich erhält der lokale Naturschutzverein 5 Fledermauskästen. Die Art nimmt solche Kästen nicht an, das Revier ist zerstört und die Art lässt sich nicht viele Kilometer weiter einfach so ansiedeln.

Dies entspricht den unsäglichen Ausgleichsmaßnahmen bei Bebauungen. Eine zubetonierte Fläche wird nicht ausgeglichen, wenn auf einer anderen nichtzubetonierten Fläche drei Bäume gepflanzt werden.

Die Verzweiflung der Naturschützer geht seit Jahren soweit, dass schützenswerte Gebiete - davon gibt es ja immer weniger - aufgekauft werden, um sie aus allem herauszuholen. So agieren der NABU, LBV, viele Stiftungen (Sielmann, Pro Arten, etc.) "Nur was man besitzt, kann man schützen".


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