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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

CLM, Berlin, Mittwoch, 05.07.2023, 16:17 (vor 901 Tagen) @ Schoeneschooh

Zum Einen: Ja, es geht um das zu versteuernde Einkommen. Entspricht also je nach Lebenssituation ein Bruttohaushaltseinkommen von 180000 bis zu 200000€ pro Jahr. Das haben sicherlich die wenigstens in Deutschland zwischen 20 und 35.

Zum anderen: Man könnte nun denken, das betrifft nur besonders Reiche und daher ist das vollkommen in Ordnung. Auf den ersten Blick ja. Allerdings muss man in 50:50 Haushalten (beide 75000 zvE) 50% Einkommenswegfall erstmal verkraften.

Aber die Kritik zielt nun ja vor allem darauf, dass dies dazu führt typische Rollenbilder (die man ja mit dem Elterngeld aufbrechen wollte, Stichwort: Mann kann auch zu Hause bleiben) eher wieder zementiert. In einseitigen Haushalten wird natürlich der Wenigerverdiener zu Hause bleiben, weil das wegfallende Einkommen geringer ist. Und im überwiegenden Fall dürften das dann nach wie vor Frauen sein. Heißt also: Mann bleibt gar nicht zu Hause, Frau steht hinterm Herd.


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