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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

Trainer09, Bochum, Mittwoch, 05.07.2023, 20:55 (vor 901 Tagen) @ bigfoot49

Die 200k werden ja nicht direkt versteuert. Da geht noch was von ab und dann ist man bei ca 1/3.

Ok, aber selbst bei 150k zu versteuerndem Einkommen ist man zu zweit bei einer Steuerlast von 100k. Ich empfinde es da überdenkenswert, ob für diese relativ kurze Zeit der Elternzeit eine Zahlung iHv 21.600 Euro nicht im Bereich des angemessenen ist. Förderungen gibt es ja auch in anderen Themenbereichen einkommensunabhängig.
Aber da kann man auch anderer Meinung sein... ich sehe hier im Strang einige Argumente, die man sicherlich dagegen einfließen lassen kann.

Ist doch nix neues. Bisher bei 300.000€. Jetzt bei 150.000€ geplant.

Gibt’s an anderen Stellen ja auch: andere Unterstützungen vom Staat sind auch an Einkommensgrenzen gekoppelt.

Da es eine harte Kappungsgrenze ist, wird hier die Verhältnismäßigkeitsprüfung sicherlich deutlich enger vorgenommen. Und wo 300k reichen, könnten 150k nicht mehr zwangsläufig reichen.


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