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Kürzung an falscher Stelle (Politik)

Fisheye, Mittwoch, 05.07.2023, 23:06 (vor 901 Tagen) @ Middi

wieder keine Besteuerung von Vermögen, sondern Einkommen.

Privatiers, vermögende Personen mit geerbten Häusern oder Millionen in Aktien kriegen weiterhin Sozialleistungen.

Beispielrechnung in NRW eines Kollegen (derzeit 31, seine Frau 30). Beide haben einen Doktor, lehren an der ortsansässigen Hochschule und sind nun in der Industrie. Ja, sie haben viel in die Karriere gesteckt - sowohl Zeit als auch Emotionen. Wollen aber beide nun Kinder haben und versuchen schon einige Zeit.


Brutto Er: 92.000
Brutto Sie: 78.000

Wohnen tun sie in Münster, 80qm, 1500 Euro warm. Mit Kindern müsste es eine größere Wohnung sein, also min. 2000-2500 warm. (3-4 Zimmer).

Netto mit baldigen Kindern:

Er: 5000
Sie: 0

Kosten für Wohnung: 2500
Kosten für Essen: 1000
Kosten für ÖPNV und Auto: 250 (gering geschätzt)
Kosten für KITA Kind 1: 500
Kosten für KITA Kind 2: 500
Kosten für Kinder: 500 (Kleidung, Pampers, Einrichtungen, medizinische Versorgung etc..)

= 5250.

Damit das einigermaßen aufgeht, muss Frau auch wieder arbeiten.

Und was hat die Rechnung jetzt mit dem Elterngeld zu tun?


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