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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 06.07.2023, 07:35 (vor 902 Tagen) @ Schoeneschooh

Bisher nach meinem Überblick noch kein Thema hier, deshalb wollte ich mal in die Runde fragen: Wie seht ihr die Reduzierung der Gehaltsobergrenze von 300.000€ auf 150.000€ (nach meinem Verständnis zu versteuerndes Einkommen, Brutto kann also noch etwas darüber liegen) pro Paar?

Ich habe relativ viele Bekannte, die vermutlich (knapp) über dieser Grenze liegen. Die meisten davon sind mit der Familienplanung aber durch und können sich daher glücklich schätzen. Insgesamt herrscht in meiner „Bubble“ aber ziemliches Unverständnis über den Schritt. Ich selber habe ein Kind, jedoch wegen unseres Wohnsitzes keinen Cent Elterngeld erhalten (und auch keine Elternzeit gemacht / meine Frau war nach 3 Monaten wieder auf der Arbeit). Gerade deswegen wäre ich an anderen Meinungen interessiert.

Das Finanzministerium hatte das Familienministerium aufgefordert, ab 2024 500 Millionen Euro beim Elterngeld zu einzusparen. Das war die Ausgangssituation. Will man das umsetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Z.B. könnte man allen Empfängern weniger auszahlen. Aber wäre das sozial gerecht? Schon heute gibt es eine Obergrenze für den Bezug. Wer als Ehepaar 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr hat, der liegt sehr weit oben in der Skala. Gestern habe ich irgendwo gelesen, dass man dann im Bereich der oberen fünf Prozent liegt. Ob das genau zutreffend ist, weiß ich nicht. Aber die grobe Richtung dürfte stimmen.

Es mag das eine oder andere Paar geben, das z.B. seine Immobilienfinanzierung so eng geschnitten hat, dass ein plötzlicher Wegfall des Elterngeldes deutlich wehtun dürfte. Aber vermutlich ist das nur ein kleiner Teil dieser Gruppe.


Meine aktuelle und nicht abschließende Meinung: Auch wenn mit dem 1.800€ Maximalbetrag die Sehr-Gut-Verdiener relativ gesehen bereits in der Vergangenheit größere Einschnitte hinnehmen mussten, halte ich eine solche Änderung für vertretbar, jedoch unter folgenden Einschränkungen. Eine ausreichende und bundesweit kostenlose Betreuungssituation (und zwar ab dem dritten Monat) ist Grundvoraussetzung und leider nicht gegeben. Wenn man das nicht sicherstellen kann finde ich es kritisch, dann müsste man den Betroffenen ggf. Vorrang in KITAs anbieten. So eine Gehaltsgrenze ist außerdem ziemlich pauschal, in Teilen von Niedersachsen ist man damit der absolute Krösus, in Frankfurt oder München nicht arm aber sicherlich auch nicht reich (im Gegensatz zu Leuten mit viel Vermögen z.B. durch Erbe). Außerdem sollte man sowas mit mindestens einem Jahr Vorlauf durchziehen und Leuten nicht in die aktuelle Planung reinzugrätschen ;).

Man sollte eines nicht vergessen, für die Betroffenen ist das ganze ein Wehklagen auf sehr hohem Niveau. Eine Verbesserung der Betreuungssituation für alle wäre sicherlich wünschenswert. Aber das würde viel Geld kosten. Aktuell ist es jedoch so, dass aus dem Finanzministerium massive Sparvorgaben kommen. Die sind der Auslöser für den aktuellen Streit.


Bestimmt habe ich Punkte vergessen oder übersehen.


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