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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

markus, Donnerstag, 06.07.2023, 16:20 (vor 900 Tagen) @ captain_gut

Bei drei Kindern reden wir aber von knapp 75.000 Euro netto die fehlen. Das ist mehr als ein wenig seinen Standard zurück zu fahren!


Über einige Jahre verteilt, ja, aber ist natürlich trotzdem noch eine Menge. Auch wenn viele diese Sorgen gerne hätten ;-).

Die Frage ist aber auch, ob das Haushaltseinkommen auch beim zweiten oder dritten Kind noch über 150.000 € liegt oder durch evtl. Teilzeit eines Elternteils dann doch Anspruch auf Elterngeld besteht.

Zumal wir die ganze Zeit vom zu versteuernden Einkommen reden. Das ist das Einkommen abzüglich aller Werbungskosten und auch abzüglich aller Sonderaufwendungen wie Sozialversicherungsbeiträge. Die tatsächliche Grenze liegt bei ca 180.000 Euro brutto.


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