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Elterngeld: Änderung Gehaltsobergrenze (Politik)

markus, Freitag, 07.07.2023, 18:19 (vor 899 Tagen) @ xXNightwalkerXx

Bei drei Kindern reden wir aber von knapp 75.000 Euro netto die fehlen. Das ist mehr als ein wenig seinen Standard zurück zu fahren!


Über einige Jahre verteilt, ja, aber ist natürlich trotzdem noch eine Menge. Auch wenn viele diese Sorgen gerne hätten ;-).

Die Frage ist aber auch, ob das Haushaltseinkommen auch beim zweiten oder dritten Kind noch über 150.000 € liegt oder durch evtl. Teilzeit eines Elternteils dann doch Anspruch auf Elterngeld besteht.


Zumal wir die ganze Zeit vom zu versteuernden Einkommen reden. Das ist das Einkommen abzüglich aller Werbungskosten und auch abzüglich aller Sonderaufwendungen wie Sozialversicherungsbeiträge. Die tatsächliche Grenze liegt bei ca 180.000 Euro brutto.


Das kommt dazu. Unterm Strich denke ich auch: wenn ein Haushalt bei einem solchen Einkommen auf das Elterngeld angewiesen ist, sollte die Kalkulation vielleicht nochmal überdacht werden.


Richtig. Und dann reden wir über 15.000 Euro brutto pro Monat als Grenze. Wer damit nicht klar kommt, der macht gewaltig etwas verkehrt.

Zudem gibt es allerlei Möglichkeiten das zu umgehen. Nehmen wir mal den, der auf 190.000 Euro kommen würde. Der macht dann einfach einen unbezahlten Urlaubsmonat und liegt wieder unter der Grenze. Oder man schraubt die Stunden entsprechend weit runter.


In der Theorie super. In der Praxis sind diejenigen aber auch in Positionen bei denen man nicht mal eben zusätzlich zum normalen Urlaub einen Monat unbezahlten nehmen kann. Das klingt im Grunde sehr einfach, allerdings muss da auch der Arbeitgeber entsprechend mitspielen.

In den Positionen gibt es häufig auch einen Anteil variabler Gehälter. Da gibt es gleich weitere Tricks, die man nutzen könnte.


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