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Einladung von Benjamin Netanyahu trotz Haftbefehls - juristischer Hintergrund (Politik)

Ulrich, Mittwoch, 26.02.2025, 09:08 (vor 292 Tagen) @ Ulrich

Der Tagesspiegel hat sich mit der Sachlage befasst, leider hinter der Paywall.

https://www.tagesspiegel.de/internationales/merz-ladt-netanjahu-ein-musste-deutschland-israels-ministerprasident-verhaften-13273453.html

Der Internationale Strafgerichtshof hat im November 2024 einen Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanyahu erlassen. Das alleine bedeutet aber nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland ihn verhaften müsste, sobald er z.B. bei einem Staatsbesuch deutschen Boden betritt. Das würde sich aber ändern, sobald Deutschland ein offizielles Ersuchen des IStGH zur Umsetzung des Haftbefehls gegen Netanjahu verschicken würde. Dies könnte auch kurzfristig während eines Aufenthalts von Netanyahu in Deutschland geschehen. Ab dann müsste die Bundesrepublik handeln, juristisch könnte man sich der Verpflichtung nicht entziehen, man hätte kein Mitspracherecht bei der Verhaftung. Es gäbe lediglich eine Ausnahme. "Würde Merz Netanjahu in einer Niederlassung der Vereinten Nationen (UN) in Deutschland empfangen, so wäre er auf dem Hin- und Rückweg sowie während seines Aufenthalts dort durch Immunität geschützt. Hierfür infrage kämen der UN-Campus oder das Sekretariat der Vereinten Nationen zum Schutz der Fledermäuse mit Sitz in Bonn." Nach meinem Verständnis müsste dafür aber die UN mitspielen, und ich bezweifele, dass sie es tut.

Würde die Exekutive in Deutschland z.B. in Person des Bundeskanzlers oder des Justizministers die Anweisung erteilen, den Haftbefehl nicht zu vollstrecken, dann wäre dies ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. In Italien hat es einen vergleichbaren Fall gegeben. Dort ist die Regierung der Aufforderung des IStGH, einen libyschen Polizeikommandanten zu verhaften, nicht nachgekommen. Deshalb läuft ein Ermittlungsverfahren der italienischen Justiz gegen die Regierungschefin Meloni.

"„Jede Intervention der Exekutive – sei es durch den Justizminister oder den Bundeskanzler – wäre ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung in Deutschland“, erklärt Völkerrechtler Ambos. Jede Weisung an den Generalbundesanwalt oder über einen Landesjustizminister an den regionalen Generalstaatsanwalt wäre rechtswidrig. „Denn damit verstieße man gegen unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen, die auch verfassungsrechtlich abgesichert sind.“"

Sollte Netanyahu Deutschland besuchen, wäre die Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bereich der Besuch stattfindet. Voraussichtlich wäre das die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin. Läge ein offizielles Ersuchen des IStGH zur Umsetzung des Haftbefehls vor, dann hätte die keinen Ermessensspielraum, sondern müsste die Umsetzung des Haftbefehls aktiv betreiben.

Meiner Meinung nach hat sich Friedrich Merz mit seiner Einladung völlig ohne Not auf juristisch sehr dünnes Eis begeben, ggf. sogar auf eine offene Wasserfläche.


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