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Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig (Corona)

Freyr, Dienstag, 30.11.2021, 09:37 (vor 872 Tagen)
bearbeitet von Freyr, Dienstag, 30.11.2021, 09:43

Was viele eh geahnt haben: Die Bundesnotbremse war mit dem Grundgesetz vereinbar

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig. Soweit in diesem Verfahren weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie angegriffen wurden, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben."

Die Bundesnotbremse waren Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, aber auch Schulschließungen


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