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Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig (Corona)

RE_LordVader, Dienstag, 30.11.2021, 15:14 (vor 877 Tagen) @ simie

Nicht wirklich. Es hat klargestellt, dass das Recht auf Bildung hoch zu bewerten ist (ach?) und man vor einer Schließung abwägen muss (doppelt ach?) und es nicht leichtfertig machen kann… (dreifach ach?) also alles was man vorher wußte und auch gemacht hat.
Es wurde auch im Frühjahr weder ohne Abwägung gemacht, noch leichtfertig….

Ja es steht in der Begründung drin, dass auch die Bildungsinteressen berücksichtigt werden müssen…. Aber Überraschung, das wurden sie auch schon bei dem letzten Fernunterricht… nix neues also und damit doch Zustimmung auf ganzer Linie…


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