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Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig (Corona)

markus, Mittwoch, 01.12.2021, 13:14 (vor 871 Tagen) @ Rupo

bei einem erneuten Lockdown wird man halt von der Politik aus noch einmal genauer begründen.
Die Entscheidung steht, dass es der rechtmäßig war.

Es ist das übliche Vorgehen. Geprüft worden ist nur die damalige Bundesnotbremse. Es gibt weder einen Freifahrtschein für die Zukunft, noch eine pauschale Absage an weiteren Schulschließungen. Es müssen immer die aktuellen Umstände berücksichtigt werden und alle milderen Mittel ausgeschöpft sein. Nicht mehr und nicht weniger. Jetzt haben wir z.B. Impfungen, die wir im Frühjahr zumindest in dem Umfang nicht hatten. Andererseits laufen die Intensivstationen trotzdem voll. Solche neuen Erkenntnisse fließen natürlich mit rein.

Derzeit sind Schulschließungen im IfSG ausgeschlossen. Dieses Gesetz müsste erst einmal wieder geändert werden. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, das wird davon abhängen, wie sich die Lage weiter entwickeln wird. Seit wenigen Tagen steigen die Zahlen nicht weiter an. 3G am Arbeitsplatz, Homeoffice und freiwillige Kontaktreduktionen scheinen erste Wirkungen zu entfalten. Ob das nun schon die Trendwende ist, oder ob es bei kälter werdendem Wetter wieder raufgeht, lässt sich wohl jetzt noch nicht beurteilen. Es wird wohl ein Fahren auf Sicht bleiben und ich hoffe, dass die Bundesregierung auch zukünftig genauso sorgfältig und gewissenhaft Einschränkungen prüft, wie in der Vergangenheit.


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