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Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtmäßig (Corona)

markus, Dienstag, 30.11.2021, 18:52 (vor 871 Tagen) @ MarcBVB

Nein, es steht da keineswegs, auch wenn Du das gerne so lesen magst.


https://twitter.com/phoenix_de/status/1465663491336019970?t=8Mqyyw9Klm0iziIU2LqWtA&s=19

Hm. Die Einordnung nimmt auch der Rechtsexperte der ARD exakt so vor.

Der Rechtsexperte aus dem Video beschreibt einfach nur den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Grundrechtseinschränkungen müssen immer geeignet, erforderlich und angemessen sein. Auch im April waren Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen nur deshalb zulässig, weil es keine gleich geeigneten und zugleich milderen Mittel gab. Dieser Grundsatz gilt natürlich auch zukünftig. Wenn die Gefahrenlage auf ähnlichem Niveau wie im Frühjahr ist (und darauf weist der Experte auch hin, auf die äußerste Gefahrenlage!) wären auch wieder solche Maßnahmen möglich. Ob die Gefahrenlage auf diesem Niveau ist, darüber lässt sich trefflich streiten.

Ich gehe davon aus, dass es auch zukünftig keine rechtswidrigen Schließungen geben wird. Sondern erst wieder nur dann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Genauso wie die Bundesregierung in der Vergangenheit ordnungsgemäß abgewogen hat, wird sie das auch weiterhin tun. Hier wird nichts pauschal für die Zukunft ausgeschlossen.


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